Hier wird eine aktuelle Terminliste geführt, welche
Prüfungstermine bei welchen Ausbildungsträgern für
"fremde" Teilnehmer geöffnet sind.
Nur der Ausbildungsträger kann die Anmeldung zu einem
anderen Prüfungstermin bei einem "fremden" Träger (in
diesem Fall ein so genannter Prüfungsträger) vornehmen.
Dem Ausbildungsträger wird vom Prüfungsträger auch das
Prüfungsergebnis mitgeteilt, so dass der Ausbildungsträger
auch kontrollieren kann, dass der Teilnehmer die LEK 1
höchstens zweimal ablegt.
Folgendes Verfahren hat der Fachbeirat festgelegt:
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1. |
Der Ausbildungsträger fragt beim ausgesuchten
Prüfungsträger an, ob der Teilnehmer übernommen wird (vier
Wochen vor Termin!).
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2. |
Ist der Prüfungsträger dazu bereit, meldet der
Ausbildungsträger den Teilnehmer zur Prüfung an. Über eine
evt. Aufwandsentschädigung wird Einvernehmen hergestellt.
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3. |
Der Prüfungsträger bestätigt die Anmeldung. Mit gleicher
Post wird die Einladung zur Prüfung für den Teilnehmer an
den Ausbildungsträger übersandt.
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4. |
Der Ausbildungsträger übermittelt die Einladung zur
Prüfung an den Teilnehmer.
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5. |
Der Teilnehmer legt die LEK 1 wie vorgesehen beim
Prüfungsträger ab.
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6. |
Der Prüfungsträger wertet sie aus und übermittelt das
Ergebnis mit den Original-Prüfungsunterlagen des
Teilnehmers und der Lösung an den Ausbildungsträger. Diese
Unterlagen werden beim Ausbildungsträger zusammen mit den
Prüfungsunterlagen des Lehrgangs archiviert, in dem der
Teilnehmer die Präsenzphase I absolviert hat. Eine Kopie
der Unterlagen bleibt beim Prüfungsträger, bis der Vorgang
abgeschlossen ist. Falls vereinbart, schickt er
gleichzeitig die Rechnung über die Aufwandsentschädigung
mit.
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7. |
Der Ausbildungsträger teilt dem Teilnehmer das Ergebnis
der Prüfung mit.
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8. |
Der
Ausbildungsträger bezahlt die evtl. vereinbarte
Aufwandsentschädigung. |
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